Namensstreit um das Werftgelände entschieden: Werft-Areal darf weiterhin „Lindenau“ heißen
Das Landgericht Kiel hat in einem aufsehenerregenden Marken- und Namensstreit eine klare Entscheidung getroffen: Die Betreiber des ehemaligen Lindenau-Werftgeländes dürfen den traditionsreichen Namen „Lindenau“ weiterhin für die Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung des Areals nutzen. Eine Kieler Immobilienmaklerin hatte geklagt, um den Beklagten die Nutzung des Namens gerichtlich untersagen zu lassen – blieb damit jedoch vollumfänglich ohne Erfolg.
Worum ging es in dem Streit?
lindenau.de, um die Gewerbeimmobilien direkt auf dem Werftgelände zu verwalten und zu vermieten.
Die Entscheidung des Gerichtes
- Keine Verwechslungsgefahr: Wer Immobilien auf dem Werftgelände mietet oder kauft, verwechselt dies nicht mit den Maklerdiensten der Klägerin. Die Beklagten vermarkten ausschließlich die Gebäude auf ihrem eigenen Grundstück in Friedrichsort. Die Klägerin hingegen bietet ihre Immobiliendienstleistungen außerhalb dieses Geländes an. Zudem unterscheidet sich der Markenauftritt deutlich – etwa durch Zusätze wie „Coast“ oder „Maritim-Park“.
- Priorität im Netz: Die Internetadresse
lindenau.deexistierte bereits lange bevor die Klägerin ihre Marke im Jahr 2022 anmeldete. Nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ dürfen die Betreiber die Domain weiter nutzen. - Tradition und Standortbezug: Dass das Gelände als „Lindenau-Areal“ bekannt ist, spiegelt sich auch im Umfeld wider – etwa durch die Bushaltestelle „Lindenau Werft“ oder den benachbarten „Harald-Lindenau-Weg“. Die Verweisung auf die Historie des Standorts sei rechtlich nicht zu beanstanden.
Für die Entwicklung des Gewerbe- und Maritim-Parks in Kiel-Pries/Friedrichsort schafft das Urteil Rechtssicherheit. Der traditionsreiche Werft-Name bleibt mit dem Areal am Westufer verbunden.
Ein Beitrag aus dem
Westufer Gewerbe-Park in Kiel
Telefon: 0431 / 220 92-0
E-Mail: info@bootswerft-rathje.de