Namensstreit um das Werftgelände entschieden: Werft-Areal darf weiterhin „Lindenau“ heißen
Namensstreit um das Werftgelände entschieden: Werft-Areal darf weiterhin „Lindenau“ heißen Das Landgericht Kiel hat in einem aufsehenerregenden Marken- und Namensstreit eine klare Entscheidung getroffen: Die Betreiber des ehemaligen Lindenau-Werftgeländes dürfen den traditionsreichen Namen „Lindenau“ weiterhin für die Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung des Areals nutzen. Eine Kieler Immobilienmaklerin hatte geklagt, um den Beklagten die Nutzung des