Streit um Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“

Der Kauf und die Verwaltung des ehrwürdigen ehemaligen Lindenau Geländes bringt doch immer wieder neue Begehrlichkeiten und Überraschungen Dritter zu Tage.
Seit Anfang des Jahres 2023 verwaltet die Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH das ehemalige Gelände der Lindenau Werft, von dem sie Teilflächen käuflich erworben hat, und entwickelt dieses fort. Während die Stadt Kiel, das Land Schleswig-Holstein, die ehemaligen Mitarbeiter der Lindenau Werft sowie der Stadtteil Friedrichsort nahezu einhellig die Sanierung und Öffnung des Lindenau Geländes begrüßen, scheint es auch einzelne zu geben, die sich an dieser Entwicklung stören.
So hat jedenfalls eine Frau Anke-Luise Lindenau die Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH und die Yacht- und Bootswerft Marina Rathje GmbH verklagt und verlangt, dass beide unter Androhung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro und ersatzhalber einer Ordnungshaft von bis zu 2 Jahren es unterlassen, im Geschäftsverkehr die Bezeichnung „Lindenau“ als Teil des Handelsnamens bzw. Unternehmensbezeichnung zu verwenden sowie das Zeichen in den Geschäftspapieren und Werbung zu benutzen:

Soweit wir Frau Lindenau richtig verstehen, meint sie, dass ihre Geschäfte unter dem Namen „Immobilien.Werft Anke-Luise Lindenau“ sehr gestört würden und auch eine enorme Verwechslungsgefahr zwischen ihren Immobiliengeschäften einerseits sowie der Verwaltung des ehemaligen Werftgeländes durch die Beklagten andererseits wegen der Bezeichnung „Lindenau“ bestünde. Ihren Nachnamen habe sie sich sogar in München „sichern“ lassen. Tatsächlich hat Frau Lindenau wohl auch mal auf dem Gelände gewohnt.
Es handelt sich um eine spannende Rechtsfrage. Das fragliche Gelände, welches von der Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH verwaltet und entwickelt wird, ist seit Jahrzehnten bekannt als „Lindenau Werft“. Es gibt sogar eine Bushaltestelle mit der Bezeichnung „Lindenauwerft“ direkt am Haupteingang zu dem Gelände sowie einen Fahrradweg mit der Bezeichnung „Harald Lindenau Weg“. Zudem gibt es den Nachnamen „Lindenau“ in Deutschland hundertfach. Im Zuge der Verwaltung und Entwicklung des Geländes der ehemaligen Lindenau Werft ist es praktisch unmöglich, auf die Verwendung des Begriffs „Lindenau“ zu verzichten. Dies gilt umso mehr, als dass der historische Bezug zum ehemaligen Werftbetrieb erhalten bleiben soll.
Kann also Frau Lindenau, die sich entschieden hat, unter der Bezeichnung „Immobilien.Werft Anke-Luise Lindenau“ Immobiliengeschäfte zu betreiben, von der Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH verlangen, dass diese im Zuge der Verwaltung und Entwicklung des ehemaligen Werftgeländes auf die Verwendung des Begriffs „Lindenau“ verzichtet? Abgesehen davon, dass bereits aufgrund der Historie ein Verzicht auf die Verwendung dieses Begriffes bei der Verwaltung und Entwicklung praktisch gar nicht möglich ist, sehen wir auch weder die Gefahr einer Beeinträchtigung der Geschäfte der Frau Lindenau, noch die Gefahr einer Verwechselung. Tatsächlich beschränkt sich die Tätigkeit der Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH ausschließlich auf die (Eigen-)Verwaltung und Entwicklung des Geländes der ehemaligen Lindenau Werft, wohingegen Frau Lindenau ausweislich ihrer eigenen Homepage im Bereich „Verkauf – Vermietung – Verwaltung – Finanzierung – Renovierung – Homescout – Homestaging – Kunst“ für Dritte tätig ist.
Freunde, Mitarbeiter und viele weitere Beteiligte wundern sich jedenfalls sehr über Anke-Luise Lindenau. Statt sich an dem ehrenvollen Projekt, das Gelände der ehemaligen Lindenau Werft zu entwickeln und wieder mit Leben zu füllen, zu erfreuen und stolz darauf zu sein, dass der Familienname weiter mit dem Gelände verbunden bleibt – es gibt sogar ein kleines Museumskaffee auf dem Gelände – greift sie mit der Klage das Projekt an.
Der Geschäftsführer der Beklagten vertritt persönlich folgende Auffassung:
„Frau Lindenau scheint in einem enormen Umfange frustriert zu sein. Sie beobachtet mich und meine Frau, sie fuhr mit ihrem KFZ auf dem Gelände herum und schaute sich sogar andere Gerichtsverhandlungen an, an denen die Lindenau Coast, ich selbst oder meine Frau beteiligt waren, die mit dem Verfahren der Frau Lindenau überhaupt nichts zu tun haben. Ich kenne sie nicht und wundere mich sehr, dass sie die Festsetzung sechsstelliger Beträge und sogar die Androhung einer Haftstrafe betreibt. Ich kann einfach nicht verstehen, warum sie das positive Projekt derart angreift. Es mag mit einem Bild auf ihrer Homepage zusammen hängen. Dort ist sie gemeinsam mit dem ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen abgebildet, der mir persönlich vor dem Kauf des Geländes keine guten Wünsche attestierte.
Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf den Instanzenzug und die rechtlichen Bewertungen der Gerichte. Nach wie vor bin ich überzeugt davon, dass es rechtlich nicht zu verbieten ist, das Gelände unter Verwendung des Begriffs „Lindenau“ zu verwalten. In den Köpfen der Kieler im Allgemeinen und der Anwohner im Besonderen sowie in den Köpfen der ehemaligen Mitarbeiter ist und bleibt es das Gelände der Lindenau Werft. Ich bin nicht bereit, hier eine Art Culture Cancelling ohne jede Gegenwehr hinzunehmen.
Es ist auch im geschichtlichen Interesse des Stadtteils, dass man den Namen weiterhin nutzt. Wir haben sowohl die Internetseite „Lindenau.de“ von der Verkäuferin erworben als auch die Namensrechte für die Werft.
In der Sache tut das Ganze dem Gelände keinen Schaden an, wir sind sogar schon auf neue Namen gekommen, die vielleicht sogar besser in die Zukunft weisen. Dennoch wollen wir uns einmal den Angriffen von Frau Lindenau stellen, mal sehen, wie das ausgeht.“
Auch veröffentlicht bei Kanzlei Helge Petersen & Collegen
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